Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag ist in der evangelischen Kirche ein Termin der
Besinnung und Neuorientierung. Obwohl der Festtag im kirchlichen Leben
der Protestanten tief verankert ist, verlor er im Jahre 1995 zur
Finanzierung der Pflegeversicherung seinen gesetzlichen Schutz. Seit
1532 sind Festgottesdienste nachgewiesen, die anfangs allerdings an
unterschiedlichen Tagen abgehalten wurden. In vielen Ordnungen der
evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen
Anlässen vorgeschrieben und erfuhr zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges
(1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Im Jahre 1852 wurde für alle
Protestanten der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag
als einheitlicher Termin festgelegt.
Buße und Sühne gehören in allen Konfessionen zum gelebten Alltag,
allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. In besonderen Notfällen
oder bei drohenden Katastrophen hielt man schon im Mittelalter so
genannte Sühnetage ab. Dies konnte auch mehrmals im Jahr der Fall sein.
Die protestantischen Kirchen übernahmen diese Tradition als Tage der
Besinnung und Neuorientierung im Leben. Sie dienten als Ersatz für die
abgelehnte Bußzeit von Aschermittwoch bis Ostern. Bereits 1532 wurden in
Straßburg spezielle Bußgottesdienste abgehalten.
Quelle: EKD und
Bremische Evangelische Kirche