Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist in der evangelischen Kirche ein Termin der Besinnung und Neuorientierung. Obwohl der Festtag im kirchlichen Leben der Protestanten tief verankert ist, verlor er im Jahre 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung seinen gesetzlichen Schutz. Seit 1532 sind Festgottesdienste nachgewiesen, die anfangs allerdings an unterschiedlichen Tagen abgehalten wurden. In vielen Ordnungen der evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen Anlässen vorgeschrieben und erfuhr zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Im Jahre 1852 wurde für alle Protestanten der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag als einheitlicher Termin festgelegt.

Buße und Sühne gehören in allen Konfessionen zum gelebten Alltag, allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. In besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen hielt man schon im Mittelalter so genannte Sühnetage ab. Dies konnte auch mehrmals im Jahr der Fall sein. Die protestantischen Kirchen übernahmen diese Tradition als Tage der Besinnung und Neuorientierung im Leben. Sie dienten als Ersatz für die abgelehnte Bußzeit von Aschermittwoch bis Ostern. Bereits 1532 wurden in Straßburg spezielle Bußgottesdienste abgehalten.

Quelle: EKD und
Bremische Evangelische Kirche