Das Moderamen kümmert sich um die geistliche Leitung der Synode.

Das Moderamen wird von Entsandten der Kirchegemeinden, den Synodalen, gewählt.

Mit dem Beschluss am 29. Mai 2021 und der Genehmigung durch das Moderamen der Gesamtsynode hat sich der Synodalverband VIII ein Synodalverbandsstatut gegeben. Die entscheidend neuen Sätze lauten: „§1 (3) Auf die Wahl einer bzw. eines Präses wird verzichtet. (…) §2 (1) Die Aufgaben des Präsesamtes werden auf die gewählten Mitglieder (des Moderamens) verteilt.“ Der Synodalverband wird also durch ein kollegiales Gremium geleitet.

Das Moderamen wählt eine Sprecherin, die/der die Tagungen der Synode und die Sitzungen des Moderamens leitet. Derzeit ist Pastor Werner Keil der Sprecher des Moderamens. Alle weiteren Aufgaben des Präsesamtes, die sich aus der Verfassung und der Dienstanweisung für die Präsides ergeben, wurden auf alle Moderamensmitglieder verteilt. Die Verteilung ist in einer Geschäftsordnung, die der Synode zur Kenntnis vorgelegt wurde, festgehalten.

Außerdem wurde ein Synodalverbandsbüro eingerichtet, das mit einer Teilzeitkraft ausgestattet ist und an das Gemeindebüro in Bremerhaven angegliedert ist.
Die Geltungsdauer des Synodalverbandsstatuts ist auf eine Amtsperiode der Synode begrenzt, so dass jede neugewählte Synode das Statut erneut bestätigen muss. Geschieht dies nicht, so gelten die Regelungen der Kirchenverfassung.