Der
Volkstrauertag ist zwar kein kirchlicher Feiertag, wird jedoch in
christlichen Gottesdiensten zum Anlass genommen, die Verantwortung für
Frieden, Toleranz und Versöhnung besonders zu thematisieren. Dieser
Gedenktag wurde vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge 1925
eingeführt und sollte an die Opfer des Ersten Weltkriegs erinnern. Im
Nationalsozialismus wurde der Volkstrauertag jedoch zum
"Heldengedenktag" umfunktioniert, auf den 16. März datiert und per
Gesetz zum Staatsfeiertag erklärt. Erst nach 1945 griff der Volksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge den Ursprungstermin erneut auf. Um aber
eine klare Abgrenzung zum propagandistischen Heldengedenktag zu
schaffen, verlegte man den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres
und somit in eine Phase der Ruhe und Kontemplation. Seit 1952 gedenkt
man der Opfer beider Weltkriege am vorletzten Sonntag vor dem ersten
Advent.
Der
Volkstrauertag ist noch heute ein zentral verordneter Feiertag, gilt
der nationalen Trauer, der Mahnung zum Frieden und bleibt damit Ausdruck
politischer Einflussnahme. Zentrale Gedenkveranstaltungen dienen der
Vergangenheitsbewältigung, kanalisieren die Trauer um persönliche
Verluste und verknüpfen diese medienwirksam mit der Verurteilung von
Gewaltherrschaft generell. Seit den 1990er Jahren gilt die "Neue Wache"
in Berlin-Mitte als "Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik
Deutschland". Durch staatliche Inszenierung - parallel zum Verbot von
Festen und Musikveranstaltungen - wird nationale Verbundenheit gestärkt,
gleichsam aber Reue und Demut gesetzlich verordnet und damit für eine
internationale Öffentlichkeit markiert. Brauchhandlungen im privaten
Bereich sind hingegen eher gering ausgeprägt. Die Kirchen greifen das
Thema des Volkstrauertags in Veranstaltungen der Friedensdekade auf.
Quelle: EKD und
Bremische Evangelische Kirche