Die Evangelisch Reformierte Kirche besitzt keine hirachische sondern eine demokratische Struktur.

Jede Gemeinde ist für sich Eigenständig und kann auch nicht durch Weisungen einer höheren Institution zu einer Handlung gezwungen werden.

Die Gemeinde wählt den Kirchenrat, den Pastor und die Gemeindeältesten.

Der Kirchenrat ist der Vorstand der Kirche, also die Geschäftsleitung.

Der Kirchenrat schlägt der Gemeinde eine Auswahl an Pastoren vor.
Nach der Wahl ist der Pastor Mitglied des Kirchenrat.

Die Kirchenältesten und der Kirchenrat bilden Gemeinsam den erweiterten Vorstand der Kirche.

"In der Gemeinschaft sind wir stark..", so das sich Kirchengemeinden zu einem Synodalverband zusammenschliessen.

Im Synodalverband werden die Intressen der Gemeinde durch Synodale gewahrt.
Die Synodalen, also Abgeordneten der Gemeinde, werden durch und aus dem Kreis des Kirchenrates und der Kirchenältesten gewählt.

Den Vorstand der Synode, also aller Gemeinden des Synodalverbandes, nennt man Moderamen.

Das Moderamen wird aus der Mitte und von den Synodalen gewählt. Den/Die Vorsitzende(n) des Moderamen nennt man Präses oder Frau Präses.

Das Moderamen ist für die Themen die alle Gemeinden betreffen zuständig und nimmt so etwas wie die Funktion einer Schlichtungs-/Beratungsstelle ein.

Der Zusammenschluss mehrerer Synodalverbände bilden dann die Landeskirche, die durch den Kirchenpräsident representiert wird.

H. Falk