Die Evangelisch-reformierte Kirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche versteht sich als evangelische Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Struktur. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern. Auch die Pastoren werden in freier Wahl von den Gemeindegliedern bestimmt.

"Keine Gemeinde darf über eine andere, kein Gemeindeglied über ein anderes Vorrang oder Herrschaft beanspruchen. Alle Kirchenleitung erfolgt durch Presbyterien (Kirchenräte) und Synoden."
Kirchenverfassung §4, Abs."

Die Ev.ref. Gemeinde Rekum gehört zum Synodalverband VIII.

Synodalverband VIII

Zu den neun Kirchengemeinden des Synodalverbandes VIII gehören gut 14.000 Reformierte. Sein Gebiet erstreckt sich von der Unterweser über die Elbe bis hin zur Ostsee. Die Gemeindeglieder leben in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Regionale Schwerpunkte bilden heute die Kirchengemeinden Neuenkirchen und Rekum am nördlichen Stadtrand von Bremen, die Kirchengemeinden Bremerhaven, Holßel und Ringstedt im Nordwesten sowie die Kirchen und Gemeinden Hamburg, Lübeck, Lüneburg-Uelzen und Mecklenburg im Osten. Die Kirchengemeinden suchen und pflegen zum Teil über weite Entfernungen hinweg die Zusammenarbeit.

Bedingt durch verschiedene historische Wurzeln unterscheiden sich die im Synodalverband lebendigen Traditionen stark voneinander. Im Bremen der 80er und 90er Jahren des 16. Jahrhunderts sorgte der Rat der Stadt in den seinerzeit zu Bremen gehörenden Unterweser-Gemeinden Neuenkirchen, Lehe (jetzt Bremerhaven), Holßel und Ringstedt für eine Besetzung der
Pfarrstellen mit reformierten Pastoren. 1595 wurde mit dem unter maßgeblichem Einfluss Christoph Pezels entworfenen Consensus Bremensis ein wichtiger Meilenstein für die reformierte Kirche gesetzt. Rekum ging 1981 aus der größeren Kirchengemeinde Neuenkirchen-Rekum hervor. Eine im Jahr 1588 in Stade gegründete wallonische Flüchtlingsgemeinde stellt die
Keimzelle der Evangelisch-reformierten Kirche in Hamburg dar. Zwar durften die in Lübeck als Folge eines Handelsvertrages mit den Niederlanden in die Stadt gezogenen Reformierten 1666 einen öffentlichen Gottesdienst feiern, doch mussten sie dieses Recht zusammen mit den später dazugekommenen Hugenotten gegen massiven Widerstand des Rates der Stadt und des geistlichen Ministeriums mehrmals verteidigen.

Auf ihr hugenottisches Erbe verweist auch die Evangelisch-reformierte Kirche in Mecklenburg. In Bützow konnten sich ab 1698 Hugenotten ansiedeln, um die wirtschaftliche Entwicklung der Region voranzubringen. Nach dem 2. Weltkrieg wuchs die Zahl der im südöstlichen Teil des Großraumes Hamburg ansässigen Reformierten. Sie erhielten mit der 1958 vollzogenen  Neugründung der Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen einen Mittelpunkt für die Gestaltung ihres Gemeindelebens.

Eine Besonderheit im Synodalverband ist der hohe Anteil der verstreut lebenden Gemeindeglieder. Manche haben ihren Wohnsitz 100 km von der jeweiligen Kirche entfernt.

Die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg beteiligt sich gemäß den Bestimmungen eines Kirchenvertrages seit 1976 am Leben des Synodalverbandes und der Evangelisch-reformierten Kirche, ohne deren Mitglied zu sein.